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Bilder diverser Baustellen

Kernbohrung

Setzen einer Kleinkläranlage in Beton / Ringbauweise

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Eine 5 EW-Anlage mit Außensäule kurz vor der Fertigstellung

SBR Reaktor einer 110 EW Anlage mit Phosphatfällung

Lieferung einer Kleinkläranlage

Setzen der Betonteile direkt vom LKW

Setzen der Betonteile direkt vom LKW

Hebeanlage vor der Montage

Sanierung einer alten Grube vorher / nachher

Sanierung einer alten Grube vorher / nachher

Sanierung einer alten Grube vorher / nachher

Förderungen


Wir beraten Sie gern fachkundig und individuell über die Fördermöglichkeiten in den einzelnen Bundesländern. Falls Ihr Bundesland nicht aufgelistet sein sollte kontaktieren Sie bitte unsere Mitarbeiter im Büro.

Sachsen

Das Bundesland Sachsen stellt jährlich ca. 15 Millionen Euro Fördergelder für die Errichtung und Erneuerung dezentraler Kleinkläranlagen zur Verfügung. Die Nachrüstung einer Bestandsanlage mit einer biologischen Reinigungsstufe muss bis 31.12.2015 erfolgen. Die Inanspruchnahme möglicher Fördergelder schlüsselt sich wie folgt auf:

Fördergegenstand

Grundförderung für 4 EW

Förderung für jeden weiteren EW

Neubau 1.500 € 150 €
Nachrüstung 1.000 € 150 €
Weitergehende Reinigungsanforderungen    300 €   50 €

Durch die SAB (Sächsische Aufbaubank) kann für private Bauherren ein Darlehen von max. 10 Jahren mit einen Zinssatz von 0,99% in Anspruch genommen werden. Bei einer Kleinkläranlage bis zu 4 Einwohnern beträgt die Mindestdarlehenssumme 3.000€ und der maximal Betrag 6.000€. Die Vergabe des Darlehens erfolgt ohne Bonitätsprüfung, da der Freistaat Sachsen das Ausfallrisiko trägt.

Thüringen

Der Freistaat Thüringen fördert bis zum 31.12.2015 einen Neubau sowie Nachrüstungen von biologischen Kleinkläranlagen. Die Förderung kann für Einzelstandorte und für Gruppenmodelle im Rahme der öffentlichen Wasserentsorgung beantragt werden. Bei einer Ersterschließung des Grundstücks besteht kein Förderanspruch.

Fördergegenstand

Grundförderung für 4 EW

Förderung für jeden weiteren EW

Neubau 1.500 € 150 €
Nachrüstung    750 €   75 €
Weitergehende Reinigungsanforderungen    300 €   75 €

600

Zufriedene Kunden

10

über 10 Jahre Erfahrung

100

Prozent Service

12

Stunden Support

Produktübersicht

PUROO®

  • Die PUROO® SBR−Kleinkläranlage schafft auch extreme Abwasserbelastungen.Ob 200% Überlastung, eine starke Unterlast von nur 25% oder Abwasserzufluss nur am Wochenende: PUROO® beweist jeden Tag, dass auch trotz starker Belastungsschwankungen eine sichere Abwasserreinigung möglich ist. Lesen Sie hierzu auch den Kurzbericht vom PIA (Prüfinstitut für Abwassertechnik, Aachen).
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McWater®

  • Die McWater®-Kleinkläranlage arbeitet nach dem SBR-Verfahren (Sequencing Batch Reactor), welches auch als Einbeckenkläranlage bezeichnet wird.Dabei finden die biologischen Reinigungsprozesse und die Abtrennung des belebten Schlammes vom gereinigten Wasser je nach Größe und Einbausituation in ein und demselben Behälter statt.Das Abwasser wird chargenweise (zyklisch) behandelt; es findet keine räumliche, sondern eine zeitliche Trennung der einzelnen biologischen Verfahrensschritte statt.Die Reinigung des Abwassers erfolgt durch frei bewegliche (suspendierte) Mikroorganismen (Belebtschlamm/Belebung), die die Inhaltsstoffe des häuslichen Abwassers im Wesentlichen zu Biomasse verarbeiten.
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AQUAmax®

  • Sie leben im Grünen, sind nicht an ein kommunales Kanalnetz angeschlossen und selbst für die Reinigung Ihres Abwassers verantwortlich? Kein Problem – mit dem AQUAmax® ist eine eigene kleine Kläranlage einfacher als Sie denken...! Alles, was Sie dazu brauchen, sind ein unsichtbar im Garten eingelassener Behälter mit drei voneinander getrennten Kammern, ein darin montierter AQUAmax®, eine Abwasser-Zuleitung vom Haus in die Kläranlage sowie eine Ableitung des gereinigten Wassers in die freie Natur – fertig. Alles andere erledigt der AQUAmax® vollautomatisch für Sie. Versprochen!
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APURIS®

  • So funktioniert die APURIS®-Kleinkläranlage. Das Abwasser gelangt aus der Vorklärung mit freiem Gefälle – also ohne technische und energieintensive Hilfsmittel! – in den Bioreaktor. Der Ablauf aus dem Biobecken erfolgt über einen speziellen Separator mit einer Ablaufdrossel, die auf den erforderlichen Wasserdurchsatz eingestellt ist. Fließt mehr Wasser zu, als durch die Ablaufdrossel abfließen kann, steigt der Wasserspiegel im Bioreaktor sowie in der Vorklärung entsprechend an und wird gepuffert.
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6 einfache Schritte bis hin zu Ihrer Kleinkläranlage!

Unser Service

 

Beratung und Planung

Wir beraten Sie gern rund um das Thema Kleinkläranlagen. Ob Planung einer Neuanlage, Nachrüstung von Technik in einen vorhandenen Behälter, Dichtheitsprüfungen, Versickerungsgutachten bis hin zu Förder- oder Finanzierungsmöglichkeiten. Geht nicht gibt`s nicht!

 

Neubau

Wir finden für jeden die passende Lösung - von der Kleinkläranlage des Eigenheimes bis zur Kläranlage für Schule, Restaurant oder ganze Wohngebiete bis 1000 EW - von der fachlichen Beratung/Planung/Berechnung über die bauliche Durchführung bis hin zur Wartung.

 

Nachrüstung

Viele Grundbesitzer haben bereits eine vorhandene Grube (teilbiologisch). Diese lassen sich von uns (bei geeigneter Größe, Materialbeschaffenheit und Dichtheit) problemlos zur vollbiologischen Kläranlage umbauen. Diese Variante spart bares Geld!

 

Dichtheitsprüfung von Behältern

Viele Hauseigentümer mit dezentraler Abwasserentsorgung müssen eine eigene vollbiologische Kleinkläranlage (KKA) oder Sammelgruben bauen. Vom Gesetzgeber ist nach Baufertigstellung eine Dichtheitsprüfung der Kläranlage vorgeschrieben. Diese muss vor der Inbetriebnahme durch einen zertifizierten Betrieb ausgeführt werden.

 

Aufgaben des Betreibers:
  • Prüftermin mit uns vereinbaren.
  • Die Kläranlage muss fertiggestellt und bis zur Oberkante des Konus mit Erde verfüllt sein.
  • Die Kläranlage (aus Beton) sollte 24 Stunden vor der Prüfung mit Klarwasser (kein Abwasser!) gefüllt sein.
  • Für die anstehende Prüfung muss ausreichend Wasser zur Verfügung stehen, um die Anlage bis über die Rohrscheitel zu befüllen.

 

geologische Gutachten für Versickerungen

(Hydro)geologische Gutachten sind wichtiger Bestandteil um eine Baugenehmigung für eine (Klein)kläranlage in Ortschaften, deren Schmutzwasserentsorgung nicht über einen Kanal erfolgt, sondern dezentral. Die Untersuchung beinhaltet eine Bodensondierung mittels Aufschlussbohrungen und Versickerungsfähigkeit des Bodens. Wir erstellen behördlich anerkannte hydrologische Gutachten zur Entsorgung von häuslichem Abwasser über Versickerungsanlagen und installieren Ihnen diese.

 

Inbetriebnahme

Zu jeder neu errichteten Anlage (ob von uns installiert oder Selbsteinbau) gehört eine fachgerechte Inbetriebnahme. Dazu gehören die Prüfung des baulichen Zustandes, der Funktionalität der Technik und der Überprüfung der Be- und Entlüftung. Eine Anpassung der Laufzeiten und Programmierung der Steuerung auf die individuellen Voraussetztungen vor Ort und das Erstellen eines Inbetriebnahmeprotokolles sind ebenfalls ein wichtiger Bestandteil.

 

Wartung

Jeder Eigenheimbesitzer mit einer neuen oder nachgerüsteten Kleinkläranlage will, dass diese reibungslos funktioniert und eine lange Lebensdauer hat. Ganz genau wie bei Ihrem Auto, mit dem Sie auch regelmäßig zum Tüv fahren. Das ist bei vollbiologischen Kleinkläranlagen ähnlich. Voraussetzung dafür, dass die Abwässer in diesen kleineren, dezentralen Anlagen ebenfalls umweltgerecht gereinigt werden, sind regelmäßige Wartungen. Für diese Leistungen gibt es Fachbetriebe wie die uns. Die Anzahl der vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Wartungen finden Sie in der Bauartenzulassung für Ihre Kleinkläranlage. In der Regel sind dies zwei Wartungen pro Jahr.

 

Reparatur

Wenn doch einmal eine Anlage ausfällt, sind wir in der Lage jedes Problem fachgerecht und schnell zu beheben. Durch unser verzweigtes Netzwerk mit diversen Herstellerfirmen und jahrelanger Erfahrung mit verschiedensten Systemen sind Nachaltigkeit und Kostenoptimierung garantiert.

 

Sanierung

Gern sanieren wir Ihre vorhandene Kläranlage - dies ist oftmals wesentlich einfacher und kostengünstiger als ein Neubau! Vereinbaren Sie einfach einen Vor - Ort - Termin und lassen Sie sich ein unverbindliches Angebot erstellen.

 

Wasserrechtliche Erlaubnis

Die Benutzung eines Gewässers bedarf grundsätzlich einer Erlaubnis oder Bewilligung durch die zuständige Behörde. Die Erlaubnis gewährt die widerrufliche Befugnis, die Bewilligung das Recht, ein Gewässer zu einem bestimmten Zweck in einer nach Art und Maß bestimmten Weise zu benutzen. Gewässerbenutzungen sind:

  • Entnehmen und Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern,
  • Aufstauen und Absenken von oberirdischen Gewässern,
  • Entnehmen fester Stoffe aus oberirdischen Gewässern, soweit sich dies auf die Gewässereigenschaften auswirkt,
  • Einbringen und Einleiten von Stoffen in Gewässer,
  • Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten und Ableiten von Grundwasser.

Als Benutzungen gelten auch das Aufstauen, Absenken und Umleiten von Grundwasser durch hierfür geeignete Anlagen und solche Maßnahmen, die geeignet sind, dauernd oder in einem nicht nur unerheblichen Ausmaß nachteilige Veränderungen der Wasserbeschaffenheit herbeizuführen. Erlaubnis und Bewilligung können mit Nebenbestimmungen versehen werden. Die Erteilung der Erlaubnis und Bewilligung steht im pflichtgemäßen Ermessen der zuständigen Behörde. Die Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes über Gewässerbenutzungen gelten auch für das Versickern, Verregnen, Verrieseln und Versenken oder sonstiges Aufbringen von Abwasser und anderen Stoffen, welche die Eigenschaften von Gewässern nachteilig verändern können und die landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Düngung, soweit durch sie dauernde oder erhebliche schädliche Veränderungen der Gewässerbeschaffenheit verursacht werden. Vor dem Bau einer Kleinkläranlage muss diese bei der für Sie zuständigen Behörde beantragt werden.

 

Beantragung von Fördermitteln

 

Zuständige Stelle

Bauherren von Kleinkläranlagen wenden sich zur Beratung an ihren zuständigen Aufgabenträger (z. B. Abwasserzweckverband). Der Aufgabenträger nimmt die Interessensbekundung, bzw. den Antrag des Bauherren nach Fertigstellung der Baumaßnahme entgegen und leitet ihn als Sammelantrag an die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB) weiter.

 

Voraussetzungen

 

Antragsberechtigt sind:
  • Bauherren von Kleinkläranlagen, die nicht Bestandteil der öffentlichen Abwasseranlagen sind.
  • Aufgabenträger der öffentlichen Abwasserbeseitigung für ihre in Verbindung mit der Förderung erbrachten Organisations- und Beratungsleistungen.

Zuwendungsvoraussetzungen
  • Der Aufgabenträger (Abwasserzweckverband) hat nicht öffentlich zu entsorgende Gebiete im Rahmen des Abwasserbeseitigungskonzeptes ausgewiesen.
  • Der Aufgabenträger (Abwasserzweckverband) bestätigt Ihnen, dass Ihr Grundstück nicht an die öffentliche Abwasserentsorgung angeschlossen wird.
  • Es liegt eine wasserrechtliche Erlaubnis oder ein Einleitungsvertrag für die Kleinkläranlage vor.
  • Der Aufgabenträger (Abwasserzweckverband) hat den vorzeitigen förderunschädlichen Baubeginn bei der SAB als Bewilligungsbehörde beantragt, und die Zustimmung der SAB liegt hierzu vor.

Verfahrensablauf

Bauherren privater Kleinkläranlagen reichen ihre Interessensbekundung bzw. ihren Antrag beim zuständigen Aufgabenträger ein, welcher die Einzelaufträge zusammenfasst und an die SAB weiterleitet.

Erforderliche Unterlagen sind vollständig ausgefüllt beim Aufgabenträger (Abwasserzweckverband) einzureichen.

     

    Vor Baubeginn
  • Interessenbekundung
  • die datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung
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    Nach Fertigstellung der Kläranlage
  • Antrag auf Gewährung und Auszahlung einer Zuwendung
  • Rechnungen und Zahlungsnachweise
  • Abnahmeprotokoll mit Dichtheitsprüfung der Kleinkläranlage und Rohrleitungen durch den ZWAV
  • Liste der an die Kleinkläranlage angeschlossenen Grundstücke, falls mehr als ein Grundstück angeschlossen ist.
  • Wartungsvertrag
  • Wasserrechtliche Erlaubnis bzw. Einleitungsvertrag

Schreiben Sie uns!

Bei Fragen, wünschen oder Kritik, zögern Sie nicht und schreiben uns eine E-Mail. Unser Service Team wird Ihre Anfrage innerhalb von 24 Stunden beantworten.

SE-PRO Umwelttechnik

Sebastian Profus

Karl-Immermann-Str.13 in 09111 Chemnitz

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Angaben gemäß § 5 TMG:

Sebastian Profus

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Karl-Immermann-Str.13

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Telefon: 01729871018

Telefax: 037191288423

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Gothaer Versicherungsbank VVaG

Arnoldiplatz 1

50969 Köln:

Geltungsraum der Versicherung: Deutschland

Quelle: http://www.e-recht24.de

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